Familien- und Erbrecht

Eine Scheidung ist für Privatpersonen und insbesondere auch für Unternehmer eine große und einschneidende Herausforderung, bei welcher wir durch Beratung und Vertretung vor Gericht gern unterstützen. Bitte beachten Sie, dass wir Scheidungen nur insgesamt betreuuen können und nicht z.B. nur die steuerliche Seite, wenn der Fall durch einen anderen Anwalt betreut wird.
Gern beraten wir auch bei einer Scheidungsfolgevereinbahrung oder auch bei Eheverträgen im Vorfeld der Eheschließung.

Im Erbrecht unterstützen wir bei der Beratung und Gestaltung der bestmöglichen Lösung bei Testamenten und erbrechtlichen Vereinbarungen. Wenn nötig, unterstützen wir Sie auch vorgerichtlich oder gerichtlich z.B. bei Verfahren um Erbscheinserteilung, Pflichtteilsprozessen und in der Erbauseinandersetzung mit den anderen Erben.